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Der Anspruch auf rechtliches Gehör – eine verfassungsrechtliche Garantie ohne formelle Natur
The Right to Be Heard – a Constitutional Guarantee of No Formal Nature
Kommentar von Axel Buhr zu Entscheid 4A_424/2018 vom 29. Januar 2019
Das Schweizer Bundesgericht hat kürzlich in einem bemerkenswerten Urteil einen internationalen Schiedsspruch bestätigt, obwohl das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers auch aus Sicht des Bundesgerichts verletzt worden war.
Bis vor wenigen Jahren hätte die Feststellung des Bundesgerichts automatisch zur Aufhebung des Schiedsspruchs geführt. Die vorliegende Entscheidung des Bundesgerichts zeigt, wie sich die Zeiten geändert haben:
- Um mit einem Aufhebungsantrag erfolgreich zu sein, muss der Beschwerdeführer nicht nur aufzeigen, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör in einer relevanten Frage missachtet wurde.
- Der Beschwerdeführer muss darüber hinaus aufzeigen, dass die Gewährung des rechtlichen Gehörs wahrscheinlich zu einer anderen Entscheidung in der Sache geführt hätte.
Diese Rechtsprechung kann zu effizienteren Verfahren führen und die oft kritisierte “Due Process Paranoia” lindern. Die Hürden für erfolgreiche Beschwerdeverfahren werden damit gleichzeitig zusätzlich erhöht.