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Iura novit arbiter
Iura Novit Arbiter: Application of the Law on the Tribunal’s Own Motion
Kommentar von Simon Gabriel und Axel Buhr zu Urteil 4A_56/2017 vom 11. Januar 2018
Im besprochenen Entscheid unterstreicht das Bundesgericht die Gültigkeit des Prinzips iura novit curia für Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz. Das Schiedsgericht darf (und muss) das materielle Recht korrekt anwenden, auch wenn keine Partei entsprechend vorgetragen hat (vorbehalten bleibt das restriktiv gehandhabte Überraschungsverbot). Das Bundesgericht erwartet von den Parteien, dass sie auch subsidiäre Rechtsansichten zur Streitsache als Eventualpositionen vortragen.
Schliesslich bezieht sich das Bundesgericht positiv auf eine Stellungnahme des Schiedsgerichts im Beschwerdeverfahren. Es scheint, dass das Bundesgericht kurze Stellungnahmen als hilfreich erachtet und sich darauf abstützt.